In Deutschland ist der Weg zum Angler nicht einheitlich geregelt, jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen und Gesetze, dazu kommen die Satzungen und Gewässerordnungen der Verbände, Vereine, sowie Vorgaben der Besitzer und Pächter der Gewässer.
Bei uns in NRW sieht es grob so aus:
1. Kinderangeln
Für Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem erwachsenden Fischereischeininhaber „mitzuangeln“.
Die Kleinen können also mit Papa oder Opa ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung angeln und Fische fangen.
Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss.
2. Jugendfischereischein
Ab dem 10. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei der Stadt oder Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen.
Dieser ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss) gültig.
Der Jugendfischereischein berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters.
Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischereischein für Behinderte, der jedoch keine Altersbegrenzung aufweist.
Mehr Informationen zur Jugendarbeit unter: Jugend
3. Fischereischein
Einen Fischereischein bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde gegen Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung frühestens ab dem 14. Geburtstag.
Dieser wird als 1-Jahres- oder als 5-Jahres-Fischereischein ausgestellt. Er ist beim Kauf von Erlaubnisscheinen vorzuzeigen und beim Angeln immer mitzuführen.
4. Fischerprüfung – schriftlicher Teil
Das Bestehen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins.
Für die Vorbereitung ist der Besuch eines Lehrgangs, der von vielen Fischereivereinen angeboten wird, dringend zu empfehlen.
Auch wir veranstalten regelmässig Vorbereitunskurse.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen 60 Fragen aus 6 Fachgebieten beantwortet werden.
5. Fischerprüfung – praktischer Teil
Hierbei muss eine vorgegebene Angelrute inkl. Montage zusammengebaut bzw. zusammengelegt werden.
Insgesamt stehen 10 Aufgaben für verschiedene Angeltypen und Fischarten zur Auswahl.
Außer Angelrute, Angelrolle, Schnur, Haken, Köder etc. ist unbedingt auch das Zubehör wie Kescher, Schlagholz, Messer etc. hinzuzufügen, damit der gefangene Fisch waidgerecht versorgt werden kann.
6. Fischerprüfung – Fischartenerkennung
Zur praktischen Prüfung zählt auch die Fischartenerkennung. Dazu müssen insgesamt 44 Fischarten auf Bildtafeln unterschieden werden.
Dieser Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn von 6 vorgelegten Bildern 4 zutreffend benannt werden können. Im Anschluss an die erfolgreich bestandene Prüfung erhält man ein Zeugnis.
7. Erlaubnisschein
Der letzte Schritt zum Angeln ist der Erwerb eines Erlaubnisscheins. Da die meisten Gewässer von einem Fischereiverein bewirtschaftet werden, muss man eine Erlaubnis kaufen, um dort zu fischen.
Diese gibt es meistens als Tages-, Wochen- oder Jahresscheine. Der Fischereischein muss dazu vorgezeigt werden. An wen man sich wenden muss, kann bei den Anglern vor Ort oder in einem nahe gelegenen Angelgeschäft erfragt werden.
8. Vereinsmitgliedschaft
Am preiswertesten und erfolgreichsten fischt man als Vereinsmitglied.
Auch wir nehmen regelmäßig neue Mitglieder auf, die benötigen Formulare und Informationen findet Ihr unter: Downloads
Mehr zu unseren Gewässern unter: Gewässer
Hier noch ein Video mit den Grundlagen:
Schnupperangeln
(Runderlass zum "Schnupperangeln" für Erwachsene vom 23.11.2017)
A.
Personen ohne Fischereischein können jederzeit einen
Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen
beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des
Fischfangs unterstützen, es sei denn, sie üben den Fischfang mit der
Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus (§ 31
Absatz 2 Buchstabe a LFischG).
B.
Ein Fischfang mit der Handangel kann nur geduldet werden, wenn
Personen ohne Fischereischein im Rahmen einer Veranstaltung zum
sog. "Schnupperangeln" an die Ausübung der Fischerei unter den
nachfolgenden Voraussetzungen herangeführt werden:
1. Der Veranstalter des "Schnupperangelns" ist ein Fischereiverband.
Die Veranstaltungen werden beim Fischereiverband NRW angezeigt.
2. Bei dem "Schnupperangeln" handelt es sich um eine
ein- bis maximal zweitägige Veranstaltung.
3. Die Personen ohne Fischereischein stehen während des
"Schnupperangelns" unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung eines
erwachsenen Fischereischeininhabers, der für die Einhaltung der
geltenden Vorschriften verantwortlich ist.
4. Tierschutzrelevante Vorgänge, wie die Auswahl des Angelgerätes
sowie das Abhaken und Töten der gefangenen Fische, werden
ausschließlich von den Fischereischeininhabern durchgeführt.
5. Beim Schnupperangeln darf kein eigenes oder mitgebrachtes
Fischereigerät verwendet werden.