Das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines.
Die Fischerprüfung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde abzulegen (das sind in NRW die Kreise bzw. kreisfreien Städte).
Die Fischerprüfung wird im Kreis Gütersloh im Gebäude der Kreisverwaltung Gütersloh abgenommen.
Zur Ablegung der Prüfung bei einer anderen Fischereibehörde benötigen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde.
Im Kreis Gütersloh werden jährlich zwei Fischerprüfungen (jeweils im Frühjahr und im Herbst) durchgeführt.
Zu den jeweilen Prüfungsterminen im Frühjahr und Herbst bietet der Angelverein Verl-Sürenheide e.V. Vorbereitungskurse an.
Der Lehrgang wird nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den original Unterlagen und Geräten der Prüfung "Sportfischerprüfung" durchgeführt.
Kosten:
Erwachsene: 95,00 Euro + ca. 50 Euro Prüfungsgebühr
Jugendliche: 75,00 Euro + ca. 50 Euro Prüfungsgebühr
Der Kurs findet 5 mal, jeweils Samstags von 09:00 Uhr bis 13 Uhr statt.
Der nächste Kurs startet am 31. August 2024 in der Geschäftsstelle Verl, Bonhoefferweg 4, 33415 Verl und wird durch Christian Bombeck durchgeführt.
Anmelden können Sie sich direkt bei Christian Bombeck
Der theoretische Teil der Fischerprüfung besteht in Nordrhein-Westfalen aus 60 schriftlichen Fragen aus den 6 Themengebieten:
A. Allgemeine Fischkunde (hierzu zählen Kenntnisse zu Körperbau und Lebensweise der einheimischen Fische sowie Fischkrankheiten),
B. Spezielle Fischkunde (umfasst Artenkenntnis sowie Schonzeiten und -maße),
C. Gewässerkunde und Fischhege,
D. Natur- und Tierschutz,
E. Gerätekunde,
F. Gesetzeskunde.
Das Bestehen des theoretischen Prüfungsteils ist Voraussetzung zur Zulassung zum praktischen Teil. Hier muss der Prüfling im ersten Teil anhand von 49 Bildtafeln der einheimischen Fische, Neunaugen und Krebse eine ausreichende Artenkenntnis nachweisen, im zweiten Teil hat er aus 10 unterschiedlichen Aufgabenstellungen ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen.
Die bestandene Fischerprüfung gilt lebenslang. Die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses ist Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeins bei der Unteren Fischereibehörde oder Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Hier gibt es nähere Information zu den Gebühren und Bestimmungen: