Leider gab es wieder Klagen und Beschwerden des Eigentümers des Privatgrundstücks am Bentfelder See. Wiederholt haben sich dort Leute zum Grillen und Schwimmen aufgehalten.
Wir haben dort ein Uferbetretungsrecht, weder das Boot, noch der Steg befinden sich im Besitz des Vereins.
Dieses Uferbetretungsrecht gilt auch nur zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei. Baden, Grillen, etc gehört nicht dazu!