Leider gab es wieder Klagen und Beschwerden des Eigentümers des Privatgrundstücks am Bentfelder See. Wiederholt haben sich dort Leute zum Grillen und Schwimmen aufgehalten.
Wir haben dort ein Uferbetretungsrecht, weder das Boot, noch
der Steg befinden sich im Besitz des Vereins.
Dieses Uferbetretungsrecht gilt auch nur zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei. Baden, Grillen, etc gehört nicht dazu!
Pünktlich zum gemeinschaftlichen Nachtangeln am vergangenen Wochenende kam der lang ersehnte Regen. Trotz Dauerregen bis tief in die Nacht, war es eine erfolgreiche Veranstaltung mit einem tollen gemeinsamen Frühstück zum Abschluss! Herzlichen Dank an Manfred und seine Helferinnen und Helfer für das tolle Frühstück!
Am vergangen Wochenende war viel los am Bentfelder See. Am Samstag wurde der Uferbereich des Bentfelder See unter Leitung unserer Gewässerwarte Michael, Klaus und Robert von Gestrüpp, Gehölz und Unrat befreit. 10 engagierte Mitglieder beteiligten sich an den Arbeiten am Bentfelfer See. Zum Anangeln am Sonntag durften Ralf, Guido und Dietmar dann 27 Mitglieder zum gemeinsamen Angeln begrüßen. Trotz Temperaturen um dem Gefrierpunkt war das Angeln sehr erfolgreich. Die Fänge des Tages machten Sebastian S., er wurde mit einer 580 Gramm Forelle belohnt und Bennet O., der eine 420 Gramm Forelle am Haken hatte. Anschließend gab es dank Manfred und seinen Helfern Bratwurst, Pommes und Getränke in der warmen Vereinshütte.
Gute Nachrichten gab es auch aus Paderborn, dem Antrag unseres 1. Vorsitzenden Karl, den Nettelbreker See während der Waller Woche vom Boot aus befischen zu dürfen, wurde vom Kreis Paderborn zugestimmt.
Der Angelverein Verl-Sürenheide e.V. weisst darauf hin, dass es sich bei den Gewässern um Pachtgewässer des Vereins handelt. Neben dem Angelverein haben am Großen Bentfelder See noch die örtliche Feuerwehr und ein Surfverein Nutzungsrechte. Das Baden und befahren mit Booten ist fremden Personen dort nicht gestattet.
Leider kommt es gerade in den warmen Monaten immer wieder zu Zwischenfällen zwischen Anglern und unerlaubten Badegästen.
Deshalb weisen wir als Angelverein ausdrücklich darauf hin, dass der Großer Bentfelder See und der Nettelbrecker See keine öffentliche Badegewässer sind.
Das unerlaubte Betreten der Seen stellt den Strafbestand des Hausfriedensbruch da und kann strafrechtlich verfolgt werden