Springe zum Inhalt

Verhalten von Anglern in der Corona-Krise (LFV vom 26.03.2020)

Auch für Angler in Nordrhein-Westfalen gilt der Beschluss von Bund und Ländern vom
22. März 2020.

Das heißt:

  • Angler dürfen alleine oder zu zweit ihrem Hobby nachgehen, Angehörige eines Hausstandes auch zu mehreren Personen.
  • Halten Sie den Sicherheitsabstand von 1,5 m bei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes unbedingt ein!
  • Meiden Sie auf dem Weg zum oder vom Angelplatz den Kontakt zu fremden Personen!

Unter diesen Bedingungen sind der Aufenthalt an der frischen Luft und die entspannende Wirkung des Angelns wichtig und gut für die Gesundheit von Geist und Körper.

Für Vereine gilt, dass alle Versammlungen, Sitzungen, Lehrgänge etc. unterbleiben sollten. Alle Vereinsangelegenheiten inklusive der Jahreshauptversammlungen können verschoben werden. Die Regierung bereitet eine Gesetzesänderung vor, nach der Beschlüsse abweichend von der Satzung auch im schriftlichen oder elektronischem Beteiligungsverfahren möglich sein werden und Vereinsvorstände auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zu ihrer Abberufung im Amt bleiben können.

Fischbesatzmaßnahmen können durchgeführt werden. Die Sicherheitsabstände und Hygienemaßnahmen können dabei unproblematisch eingehalten werden. Vermeiden Sie die Teilnahme von mehreren Personen an der Besatzaktion. Eine Person des Vereins, z. B. der Gewässerwart, reicht zur Sichtkontrolle vollkommen aus.

Schreibe einen Kommentar